Als Sofortmaßnahmen zur Förderung der schulischen sorbischen/wendischen Sprach- und Kulturbildung sowie im Rahmen einer administrativen Sprachrevitalisierung werden die Landesregierungen Sachsens und Brandenburgs aufgefordert,
- Sorbisch/Wendisch für sorbische/wendische Muttersprachler als vollwertige Muttersprache und für deutsche Muttersprachler als vollwertige zweite Fremdsprache anzuerkennen sowie
- in allen Schulen der beiden Bundesländer die Vermittlung von Kenntnissen in sorbisch/wendischer Geschichte, Kultur, Identität und Sprache obligatorisch in den Lehrpläne vorzusehen und die Umsetzung durchzusetzen,
- geeignete statistische Daten öffentlich bereitzustellen zu
- der Anzahl der in beiden Bundesländern gegenwärtig aktiven Lehrerinnen/Lehrer mit dem Fach Sorbisch/Wendisch, einschließlich der voraussehbaren Altersabgänge in den kommenden 10 Jahren,
- Fachlehrern, die in sorbischer / wendischer Sprache unterrichten können,
- Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden im Fach Sorbisch/Wendisch,
- Anzahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden im Fach,
- Anzahl Schulen, in denen in den letzten 5 Jahren ein sorbisches/wendisches Unterrichts-Angebot trotz elterlichen Wunsches nicht zustande kam.
Die genaue Ausgestaltung der regelnden Gesetze und Verordnungen soll mit dem Serbski Sejm gemeinsam mit den sorbischen/wendischen Fachverbänden und Betroffenen abgestimmt werden.
Darüber hinaus unterstützt der Serbski Sejm die Forderung des Domowina-Regionalverbandes Bautzen nach der Durchführung einer externen Evaluierung der Sorbisch-Angebote in sächsischen Schulen nach brandenburgischem Vorbild.