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15. Beschluss: Sofortmaßnahmen für Schulen

ID: W-01-0015_2019-02-09
Bearbeitungsstand: 16.02.2020 12:08
Titel: Sofortmaßnahmen für Schulen
Nummer: 15
Antrag: Sofortmaßnahmen für Schulen

Als Sofortmaßnahmen zur Förderung der schulischen sorbischen/wendischen Sprach- und Kulturbildung sowie im Rahmen einer administrativen Sprachrevitalisierung werden die Landesregierungen Sachsens und Brandenburgs aufgefordert,

  • Sorbisch/Wendisch für sorbische/wendische Muttersprachler als vollwertige Muttersprache und für deutsche Muttersprachler als vollwertige zweite Fremdsprache anzuerkennen sowie
  • in allen Schulen der beiden Bundesländer die Vermittlung von Kenntnissen in sorbisch/wendischer Geschichte, Kultur, Identität und Sprache obligatorisch in den Lehrpläne vorzusehen und die Umsetzung durchzusetzen,
  • geeignete statistische Daten öffentlich bereitzustellen zu
    1. der Anzahl der in beiden Bundesländern gegenwärtig aktiven Lehrerinnen/Lehrer mit dem Fach Sorbisch/Wendisch, einschließlich der voraussehbaren Altersabgänge in den kommenden 10 Jahren,
    2. Fachlehrern, die in sorbischer / wendischer Sprache unterrichten können,
    3. Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden im Fach Sorbisch/Wendisch,
    4. Anzahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden im Fach,
    5. Anzahl Schulen, in denen in den letzten 5 Jahren ein sorbisches/wendisches Unterrichts-Angebot trotz elterlichen Wunsches nicht zustande kam.

Die genaue Ausgestaltung der regelnden Gesetze und Verordnungen soll mit dem Serbski Sejm gemeinsam mit den sorbischen/wendischen Fachverbänden und Betroffenen abgestimmt werden.

Darüber hinaus unterstützt der Serbski Sejm die Forderung des Domowina-Regionalverbandes Bautzen nach der Durchführung einer externen Evaluierung der Sorbisch-Angebote in sächsischen Schulen nach brandenburgischem Vorbild.