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21. Antrag: Sofortmaßnahmen für Schulen

ID: PN-01-0021_2019-02-09_0
Bearbeitungsstand: 16.02.2020 12:08
Titel: Sofortmaßnahmen für Schulen
Antragsstellung: Martin Schneider
Nummer: 21
Eingereicht am: 2019-02-09
Version: 0
Originalsprache: deutsch
Art: Ordentlicher Antrag
Dafür: 15
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Status: Antrag angenommen
Anmerkungen: Ergänzung des Textes durch Handrij Kluga wie folgt:
“- geeignete Statistische Daten öffentlich bereitzustellen zu
1. der Anzahl der in beiden Bundesländern gegenwärtig aktiven Lehrerinnen/Lehrer mit dem Fach Sorbisch/Wendisch, einschließlich der voraussehbaren Altersabgänge in den kommenden 10 Jahren
2. Fachlehrern die in sorbischer / wendischer Sprache unterrichten können
3. Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden in den Fächern Sorbisch/Wendisch
4. Anzahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden in beiden Fächern
5. Anzahl Schulen, in denen in den letzten 5 Jahren ein sorbisches/wendisches Unterrichts-Angebot trotz elterlichen Wunsches nicht zustande kam.”

Als Sofortmaßnahmen zur Förderung der schulischen sorbischen/wendischen Sprach- und Kulturbildung sowie im Rahmen einer administrativen Sprachrevitalisierung werden die Landesregierungen Sachsens und Brandenburgs aufgefordert,

  • Sorbisch/Wendisch für sorbische/wendische Muttersprachler als vollwertige Muttersprache und für deutsche Muttersprachler als vollwertige zweite Fremdsprache anzuerkennen sowie
  • in allen Schulen der beiden Bundesländer die Vermittlung von Kenntnissen in sorbisch/wendischer Geschichte, Kultur, Identität und Sprache obligatorisch in den Lehrpläne vorzusehen und die Umsetzung durchzusetzen.

Die genaue Ausgestaltung der regelnden Gesetze und Verordnungen soll mit dem Serbski Sejm gemeinsam mit den sorbischen/wendischen Fachverbänden und Betroffenen abgestimmt werden.

Darüber hinaus unterstützt der Serbski Sejm die Forderung des Domowina-Regionalverbandes Bautzen nach der Durchführung einer externen Evaluierung der Sorbisch-Angebote in sächsischen Schulen nach brandenburgischem Vorbild.

Begründung:

Derzeit ist durch die jeweilige Nichtanerkennung das Erlernen der sorbischen/wendischen Sprache an deutschen Gymnasien nicht attraktiv, sowie der Zugang zu sorbisch/wendischen Gymnasien erschwert. Beides läuft dem breiten politischen Willen sowie ferner den in Artikel 6 und Art. 25 der sächsischen bzw. brandenburgischen Verfassung kodifizierten Garantie zur aktiven Förderung des Erhalts, der Weiterentwicklung und der Revitalisierung der sorbischen/wendischen Sprache zuwider.

Die Kenntnisvermittlung zu sorbischer/wendischer Kultur in sächsischen und brandenburgischen Schulen nimmt stetig ab. Dies widerspricht dem breiten politischen Willen für ein gegenseitiges Verständnis von und zwischen der deutschen und der sorbischen/wendischen Bevölkerung.

Die jüngst durchgeführte „Externe Evaluation von Sorbisch/Wendisch-Angeboten der Primastufen im Land Brandenburg“ hat wichtige Erkenntnisse hervorgebracht, welche auch über die Situation im Land Sachsen zur Kenntnis gebracht werden müssen.