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1. Beschluss: Geschäftsordnung für die konstituierende Sitzung des ersten Serbski Sejm

ID: W-01-0001_2018-11-17
Bearbeitungsstand: 30.06.2019 18:02
Titel: Geschäftsordnung für die konstituierende Sitzung des ersten Serbski Sejm
Nummer: 1
Antrag: Geschäftsordnung für die konstituierende Sitzung des ersten Serbski Sejm

Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage für die konstituierende Sitzung des ersten Serbski Sejm. Sie entsteht in dem Bewusstsein, dass keine Ordnung oder Satzung existiert. Sie soll die Grundlage bilden, die erste Sitzung des ersten Serbski Sejm durchzuführen.
Weiterhin geht diese Geschäftsordnung von einem positiven Vorurteil der Abgeordneten und dem Wunsch nach gelingender Kommunikation aus.
Auf die Verwendung gendergerechter Sprache wurde weitestgehend geachtet. Bei Textpassagen, die davon abweichen, gelten die Bezeichnungen gleichwohl für alle Geschlechter.

  1. Die Sitzung ist ​öffentlich​. Alle Abgeordneten haben das ​Rederecht und sind ​stimmberechtigt​.
  2. Nach Eröffnung der Sitzung ist die ​Anwesenheit der Abgeordneten festzustellen.
  3. Zu Beginn der Sitzung ist der ​Tagesordnungsvorschlag vorzustellen und über Änderungsanträge zu beschließen. Danach ist die Tagesordnung zu verabschieden.
  4. Die ​Sitzungsleitung wird durch Vorschlag und in Abstimmung durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit gewählt.
  5. Die Sitzungsleitung bildet in Diskussionen eine ​Redeliste​. Nach dieser erteilt sie das Wort und ergänzt sie während der Debatte. Es gilt das Erstrederecht.
  6. Von der Sitzung ist ein ​Protokoll anzufertigen. Die Sitzungsleitung bestimmt die Protokollführung. Das Protokoll orientiert sich am Sitzungsverlauf. Das Protokoll ist nach der Sitzung von der Protokollführung und von der Sitzungsleitung zu unterzeichnen und unverzüglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Protokoll hat insbesondere zu enthalten:
    1. Datum, Beginn und Ende der Sitzung
    2. die Anwesenheitsliste
    3. den Wortlaut der Anträge nebst zugehörigem Ergebnis
    4. die wesentlichen Meinungen für und wider den Antrag
    5. Wortmeldungen, die ausdrücklich zu Protokoll gegeben wurden
  7. Es ist ausdrücklich erwünscht, Ton- und Bildaufzeichnungen der Sitzung zu erstellen.
  8. Für ein klar abgegrenztes Themengebiet kann die Versammlung durch Antrag ​Beauftragungen für Einzelpersonen aussprechen. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Befristung der Beauftragung werden per Beschluss festgelegt.
  9. Für einen Sachverhalt, ein abgegrenztes Themengebiet oder eine konkrete Aufgabe kann die Versammlung durch Antrag ​Arbeitsgruppen bilden und deren Leitung benennen. Das Ziel einer Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung von Anträgen für die Versammlung. Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe obliegt keiner Beschränkung.
  10. Anträge sind schriftlich vor der Sitzung an ​kandidatojo@serbski-sejm.de zu stellen. Sie enthalten den Namen der/des Antragstellenden, den Antragstext und gegebenenfalls eine Begründung.
  11. Änderungsanträge ändern Anträge in ihrer Sache oder Ausgestaltung. Änderungsanträge werden bei der Sitzungsleitung schriftlich eingereicht. Über sie ist vor dem Hauptantrag zu beschließen. Soweit die Versammlung den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von der/dem Hauptantragstellenden übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt.
  12. Anträge benötigen zur Beschlussfassung die absolute ​Mehrheit der Abgeordneten. Alle Abgeordneten haben das Recht ein Veto einzulegen.
  13. Wahlen für Beauftragungen werden durch Handzeichen durchgeführt. Kandidierende benötigen zur Wahl die absolute Mehrheit der Abgeordneten. Alle Abgeordneten haben das Recht ein Veto einzulegen.