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28. pósejźenje, 13.11.2021

legislatura 1
cysło 28
městno Großräschen
datum 2021-11-13
zachopjeńk 11:00
kóńc 18:00

dnjowny pórěd

wobzamknjenja

    dalšne protokole

    84. póžedanje: Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen

    ID: PN-01-0084_2021-11-03_0
    Bearbeitungsstand: 08.11.2021 13:07
    titel: Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen
    póžedanje: Měrćin Krawc
    cysło: 84
    zapodany dnja: 2021-11-03
    wersija: 0
    originalna rěc: deutsch
    part: Umlaufbeschluss
    za to: 10
    pśeśiwo: 2
    zdźaržanja: 0
    status: Antrag abgelehnt
    pśispomnjeśa: Dafür: Jan Kosyk, Hanžka Wjeselic, Carola Geppert, Tomaš Čornak, Měrćin Krawc, Aneta Zahrodnikowa, Jadwiga Pjacec, Hanzo Wylem-Kěł, Sandra Kěł, Tomaš Wornar
    Dagegen: Konrad Skatula, Ilona Urbanojc

    Am 26. September 2021 wurde der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Für die laufenden Koalitionsverhandlungen hat der Serbski Sejm Forderungen für den Koalitionsvertrag:

    Oberste Priorität hat die Aufnahme von autochthonen Minderheitenrechten ins Grundgesetz; gem. dem vom Bundestag am 15. April 2021 ratifizierten Gesetzentwurf zum Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (19/26834).

    Der Serbski Sejm fordert, die Abstellung des im Artikel 116 im Grundgesetz „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist […] wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“. Die Angehörigen des sorbischen/wendischen Volkes sind nicht zwangsweise als Deutsche per Definition zu vereinnahmen. Im Sinne des Staatsvolks sind sie Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Gefordert wird die Ersetzung der Definition mit: „Staatsangehörige sind jene, welche die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland besitzen.“ und damit generell im Grundgesetz-Text die Verwendung der Begriffe
    • „Staatsangehörige“ statt „Deutsche“ sowie
    • „Staatsvolk (der Bundesrepublik Deutschland)“ statt „Deutsches Volk“.

    Weiterhin fordert der Serbski Sejm, die unmittelbare Aufnahme von Verhandlungen mit dem sorbischen/wendischen Volk (Serbski Sejm) über Autonomierechte und die Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als sein Rechtssubjekt, mit dem Ziel der Überführung in allgemeingültige Strukturen der demokratischen Selbst- und Mitbestimmung, die vom Völkerrecht anerkannt und legitimiert sind.

    Weiterhin fordert der Serbski Sejm die Einbindung in die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Lausitz, um einen unkontrollierten Umbruch nach der Auflassung des Bergbaus entgegenzuwirken. Das sorbische/wendische Volk hat durch den Verlust seiner Siedlungsgebiete, mit weit über einhundert devastierten Orten, Ortsteilen und Gemeinden – und damit ihrer Existenzgrundlage – einen überdurchschnittlichen Aderlass für den wirtschaftlichen Aufschwung der deutschen Wirtschaft erlitten.

    Umsetzung
    Der Serbski Sejm beauftragt den Ausschuss „Verfassung und Recht“ aktiv auf die Koalitionär·innen zuzugehen.