Der Ausschuss „Verfassung und Recht“ des Serbski Sejm beantragt die Beschlussfassung zu nachfolgenden Forderungen, die in die Koalitionsverhandlungen der Landtage Sachsen und Brandenburg einfließen sollen.
- I. Anerkennung der frei gewählten Volksvertretung der Sorben/Wenden und Verhandlungen mit dieser in Fragen der Kultur- und Bildungsautonomie des sorbisch/wendischen Volkes und Mitbestimmung im Bereich der Regionalentwicklung.
- II. Vorbereitung eines Staatsvertrages bzw. Ergänzungen des bestehenden Staatsvertrags, wobei inhaltlich folgendes berücksichtigt werden soll:
- 1. Übertragung von Kompetenzen an den Serbski Sejm zur Verwirklichung der inneren Selbstbestimmung durch Kultur- und Bildungsautonomie
- 2. Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts der Sorben/Wenden
- III. Zusprechung einer Klagebefugnis im Sinne des Verbandsklagerechts für die DOMOWINA – Bund Lausitzer Sorben e.V. in Sachsen nach Vorbild des Landes Brandenburg.
- IV. Leitbild „Europäische Modellregion – Dwojorěcna Łužyca“ im Rahmen des Strukturwandels im Hinblick auf Änderung zivilgesellschaftlicher Strukturen nach der UN-Res. 61/295
- V. Vollwertige Anerkennung der sorbischen/wendischen Sprache als Muttersprache und 2. Fremdsprache an allen Schulen in Sachsen und Brandenburg
- VI. Bestandsaufnahme der sorbischen/wendischen Sprachbildung in Sachsen nach brandenburgischem Vorbild und gemeinsam Ableitung wirksamer Maßnahmen zu Spracherhalt und -revitalisierung
- VII. Einrichtung einer/eines Landesbeauftragten im Range eines Staatssekretärs für die Belange der Sorben/Wenden in Sachsen nach brandenburgischem Vorbild, jedoch in beiden Ländern an der Staatskanzlei angesiedelt
- IIX. Schaffung eines 24/7 sorbisch-/wendischsprachigen Rundfunks in Radio und Fernsehen durch staatliche Mittel, sowie die Förderung zweisprachiger privater Medien
- IX. Schutz und Erhalt des sowohl durch Kohleabbau als auch durch den Klimawandel stark gefährdeten sorbischen/wendischen angestammten Siedlungsgebietes, unter dem Gesichtspunkt des Wirtschafts-, Lebens, Umwelt- und Kulturraumes mittels wirksamer Maßnahmen, um das Abbauen und Verbrennen fossiler Brennstoffe zur Verstromung unverzüglich einzustellen.
- X. Maßnahmen zur echten Rekultivierung der ehemaligen Bergbaugebiete in der Lausitz. Damit verbunden die Klärung der Haftungsfragen für Bergbaufolgeschäden. Außerdem der Rückübertragungsvorrang für vor dem Verkauf an den Bergbau ansässige Eigentümer und deren Erben sowie Gemeinden.
- XI. Einbeziehung des sorbischen/wendischen Volkes und der Stärkung der Standortvorteile der Zweisprachigkeit beim Strukturwandel in der Lausitz.