Der Serbski Sejm beauftragt den Verfassungsausschuss, die Möglichkeiten zur Umsetzung folgenden Anliegens zu prüfen und bei der Vorbereitung eines Staatsvertrags einzuarbeiten:
Die Förderung von Sprache und Kultur darf nicht mehr Ländersache sein, da es die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ist, den Schutz ihrer Minderheiten auch in kultureller Hinsicht zu gewährleisten. Die Bildungsaufgaben, die hierbei erfüllt werden müssen, dürfen nicht länger aus den regulären Etats der Länder finanziert werden, sondern es müssen eigene Etats geschaffen werden, die den Ländern zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
Die Rahmenbedingungen müssen von den Betroffenen selbst in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der bisher zuständigen Institutionen erarbeitet werden.
Begründung:
Wie allgemein bekannt ist, scheitern jegliche Bemühungen um den Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung der wendischen/sorbischen Sprache und Kultur an den Rahmenbedingungen und finanziellen Vorgaben, die seitens der zuständigen Ministerien gemacht werden (vor allem seitens der Finanz- und Bildungsministerien der jeweiligen Länder).
Daher müssen zwei Pfeiler der bisherigen Förderstrukturen grundlegend verändert werden:
Die Zuständigkeit und die Rahmenbedingungen. Die Förderung von Sprache und Kultur darf nicht mehr Ländersache sein, da es die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ist, den Schutz ihrer Minderheiten auch in kultureller Hinsicht zu gewährleisten.
Die Bildungsaufgaben, die hierbei erfüllt werden müssen, dürfen nicht länger aus den regulären Etats der Länder finanziert werden, sondern es müssen eigene Etats geschaffen werden, die den Ländern zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
Die Rahmenbedingungen müssen von den Betroffenen selbst in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der bisher zuständigen Institutionen erarbeitet werden.
Der ursprüngliche Antrag wurde unterstützt von Ilona Urbanojc, Aneta Zahrodnikowa, Edith Pjenkowa, Kito Pjenk, Hanzo Wilhelm-Kell und Alexander Pólk