deu hsb dsb

33. Beschluss: Forderung der Einrichtung einer niedersorbisch/wendischen Klasse am Schulstandort Burg

ID: W-01-0033_2020-02-29
Bearbeitungsstand: 11.02.2021 13:55
Titel: Forderung der Einrichtung einer niedersorbisch/wendischen Klasse am Schulstandort Burg
Nummer: 33
Antrag: Forderung der Einrichtung einer niedersorbisch/wendischen Klasse am Schulstandort Burg

Der Serbski Sejm fordert das Cottbuser Schulamt auf, das geltende Gesetz (§5 BbgSchulG) zu befolgen und am Standort Burg die von den Eltern geforderten Realisierung einer wendisch/sorbischen Klasse sicherzustellen. Der Serbski Sejm beauftragt den Bildungsausschuss (vertreten durch Handrj Kluga und Aneta Zahrodnikowa) und Ilona Urbanojc diese Forderung beim Schulamt vorzubringen und weiterzuverfolgen.

§ 5 Brandenburgisches Schulgesetz: Schulen mit niedersorbischsprachigen Angeboten im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

(1) Kindern und Jugendlichen im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden, die oder deren Eltern es wünschen, ist die Möglichkeit zu geben, die niedersorbische Sprache zu erlernen und in festzulegenden Fächern und Jahrgangsstufen in niedersorbischer Sprache unterrichtet zu werden.