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99. namjet: Einrichtung eines Ausschusses für äußere Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (Ausschuss Auswärtiges)

ID: PN-01-0099_2023-06-19_2
Bearbeitungsstand: 14.01.2024 10:08
titul: Einrichtung eines Ausschusses für äußere Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (Ausschuss Auswärtiges)
namjetowanje: Kito Pjenk
čisło: 99
zapodaty dnja: 2023-06-19
wersija: 2
originalna rěč: deutsch
wašnje: Ordentlicher Antrag
Vorangegangener Antrag: 98. Einrichtung eines Ausschusses für äußere Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (Ausschuss Auswärtiges)
za namjet: 12
přećiwo namjetej: 0
zdźerženja: 0
status: Antrag angenommen
přispomnjenja: Mangels Beschlussfähigkeit auf der 38. Sitzung nicht beschlossen. Mangels Arbeitszeit im Präsidium nicht in Umlauf gegeben. Kommt erneut auf die Sitzung.

Der Serbski Sejm beschließt, einen Ausschuss für äußere Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit einzurichten. Die Kurzform lautet „Ausschuss Auswärtiges“. Als Ausschussmitglieder werden benannt:

– Tomaš Čornak (Sprecher)
– David Chmelik
– Kito Pjenk

Begründung (nicht Teil des Antrags):

Auf anfrage von David Chmelik bezüglich Ausschuss für äußere Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (Wuběrk za wenkowne naležnosći a internacijonalneje zgromadneje dźělo, krotko: Wonkowny Wuběrk) zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und äußere Angelegenheiten vor allem hinsichtlich Lusatia Glow wird dieser ausschuss konstituiert und eingerichtet. Ziel ist die Erarbeitung der Grundsätze/Leitsätze für äußere Beziehungen:

  • Pflege Beziehungen zu anderen Minderheiten und kleinen Völkern,
  • Kontakt zu internationalen Gesellschaften (Arbeitskreis ILO, GfbV, etc.)
  • Leitsätze Demokratie und Humanismus

Hinweise des Präsidiums:

– Der Ausschuss vertritt den Serbski Sejm nicht nach außen. Wenn dies gewünscht ist, muss der Antragstext entsprechend ergänzt werden.
– Die Geschäftsordnung schreibt keinen Vorsitz vor. Dem Ausschuss ist es selbst überlassen, eine interne Hierarchie festzulegen und dem Präsidium zu melden.