allg. Festlegungen:
– Arbeitstreffen 2-mtl. mit Sejm vormittags, ungerade separater Termin
– Organisation: Udo, Kito, Hanzo
– Mitglieder: Ignac, Hanzo, Carola, Udo, Kito, Günther Thiele, Christoph, Kim Domnick, Tomaš Čornak, Kerstin Zahrodnik und weiter, die Liste vervollständigt Christoph Haensel
– Interessenten: Jolien Jank
Ziel: konzeptionelle Ansätze für eine enkeltaugliche Regionalentwicklung Lausitz unter dem Leitbild „Dwójorěcna Łužyca – mehrsprachige Lausitz” unter Beachtung der Inhalte der UN Res. 61/295
Arbeitsschwerpunkte:
1. Weißbuch als Leitfaden zur Entwicklung einer nachhaltig regional wirtschaftenden Bürgerregion mit lausitztypischen Grundsätzen und einer Projektsammlung zur praktischen Regionalentwicklung
2. daraus politische Forderungen für die Arbeit des Sejms ableiten und entwickeln (inkl. Begleitung aktueller Projekte und Entwicklungen)
Themenschwerpunkte
A) Begleitung und Einfluß auf Strukturwandel in der Lausitz um Strukturen zu wandeln
1. Grundsätze
1.1. Enkeltauglichkeit für alle Konzepte und Maßnahmen,
1.2. Begriffe – Naturwirtschaft, dezentral, enkeltauglich, das gute Leben
1.3. Möglichkeiten, Sonderregelungen, Gesamtnutzen für alle Lausitzer soll in Staatsverträge
2. Strukturwandel wendisch/sorbisch definieren – Leitbild „Dwójorěcna Łužyca/Zweisprachige Lausitz – mitteleuropäische Region mit Modellcharakter“ (regionale Selbstbestimmung als Element des Wandels der Strukturen)
2.1. Anerkennung Serbski Sejm
2.1.1. als reguläres Parlament der Wenden und Sorben
2.1.2. als fester und mitbestimmender Bestandteil der Bürgerregion Lausitz
2.2. Definition der S/W-Beiräte bei den Landtagen Bbg. und Sachsen
2.2.1. als Interessenvertreter der S/W bei den Landtagen
2.2.2. als Mittler zur Umsetzung von Beschlüssen und Forderungen zwischen Sejm und Landtagen
2.3. Übertragung von Kompetenzen und deren Finanzierung an den Sejm
2.3.1. Startfinanzierung über einen Fonds Zivilgesellschaft nach Maßgabe des Modells der Bürgerregion
2.3.2. laufende Finanzierung aus regionalem Steueraufkommen
2.3.3. Reihenfolge der Kompetenzübertragung und zeitlicher Ablauf
2.3.4. Neuordnung umgebender Institutionen und Einrichtungen
2.4. Stärkung der Dörfer im anerkannten zweisprachigen Siedlungsgebiet
2.4.1. Entscheidungskompetenzen
2.4.2. Dezentrale Schulgliederung und Bildung
2.4.3. regionale Selbstversorgung
2.4.4. Landnutzungs- und wirtschaftliche Traditionsrechte
2.4.5. Förderung dörflicher Infrastruktur (Höfeerhaltung, Nutzgebäude, nebenerwerbliche Landwirtschaft)
2.5. Qualitätssicherung Regionalvermarktung
2.5.1. Entscheidungsberechtigte Vertretung in den Tourismusverbänden Sachsen und Brandenburg
2.5.2. den Regionalen Planungsverbände, S/W-Beiräte Landtage und Innenministerium jeweils durch Sejm
2.6. selbstbestimmte enkeltaugliche Wirtschaft,
2.6.1. regionale Wirtschaftskreisläufe,
2.6.2. Regeneration traditioneller Handwerksberufe und deren Ausbildungssicherung
2.6.3. gezielte Förderung/Ansiedlung regionsverträglicher Technologien und Projekte (siehe Anhang),
2.6.4. Steuerung Wirtschaftsförderung unter Leitbild einer zweisprachiger Dachmarke Łužyca/Lausitz
2.6.5. von Beherrschung durch die Energiewirtschaft zur Beherrschung der Energiewirtschaft
2.6.5.1. Ausbau erneuerbare Energien mit regionaler DV unter regionaler Strommarke
2.6.5.2. Regeneration der Wasserkraft und damit traditionell verbundener Handwerke
2.6.6. Thema Wiedergründung Wendische Volksbank Serbska Ludowa Banka – als Kompensation für die Schließung von Filialen der Sparkassen und Volksbanken,
2.6.7. Einführung einer Regionalwährung
2.6.8. Natur und Umwelt
2.6.8.1. Eingrenzung überbordenden Naturschutzes
2.6.8.2. Herstellung und Regeneration natürlicher Ressourcen als wirtschafts- und Kulturgüter (Wald, Wiesen, Kulturäcker, Gewässer, Trinkwasser, Boden)
2.6.8.3. Regeneration regionstypischer Lebensräume und Artenvielfalt
2.6.8.4. Verbot von Ackergiften und Eingrenzung Anwendung Antibiotika in der Tierhaltung
3. regionale Selbstbestimmung gem. ILO 169 und UN-Res. 61/295
3.1. Steuerteilhoheiten 10% des MwSt/EKSt-Aufkommens zur Finanzierung der Regionalkompetenzen,
3.1.1. Bildung
3.1.2. Kultur
3.1.3. Wirtschaftsförderung
3.1.4. Selbstverwaltungsorgane
3.2. Be- und Mitbestimmungsrechte des Serbski Sejm
3.2.1. KöR
3.2.2. neuer Staatsvertrag zur Regelung Kompetenzen und Finanzierung
3.3. Errichtung zivilgesellschaftlicher Lausitzfonds aus Strukturhilfen 3. bis hier Staatsverträge
3.4. Mitbestimmung Bürger / Bürgerregion administrative Punkte regionale Volksentscheide, Bürgerräte
3.5. Transparenz und öffentliche Aufsicht
3.5.1. transparente Förderung aller Projekte
3.5.2. öffentlicher Aufsicht (RegPV/Sejm/Lausitzstiftung – Schaffung regionales Kontrollorgan für Mittelverwendung
3.5.3. Projektergebnisse dokumentieren und austauschen (Beweis der richtigen Entscheidung)
3.6. Architekturrichtlinie und Denkmalschutz – regionale Kultur sichtbar machen
3.7. Infrastruktur
3.7.1. Vernetzung Transportwege, Daten
3.7.2. bedarfsgerechter und tourismustauglicher ÖPNV,
3.7.3. Radwegenetze
3.7.4. Siedlungsgebietssanierung und privilegierte Rückübertragungen von Kohle-(rand)flächen
3.7.5. Tourismusinfrastrukturentwicklung
3.7.5.1. dezentrale Einkaufs- und Dienstleistungsstellen,
3.7.5.2. zwingende Einbindung Zweisprachigkeit, Geschichte und Kultur
3.8 geordneter und transparenter Kohleausstieg
3.8.1. Kartierung Biotope, Arten, Bürgerbeteiligung
3.8.2. Schwerpunkt Bergbaufolgesanierung zur Wiederherstellung der vollständigen und funktionsfähigen Kulturlandschaft
3.8.3. Haftungsrücklagen (mind. 5 Mrd. €) sichern, Verwaltung reg. Sparkassen, Wasserabgaben
3.8.4. Mitbestimmung Sejm Bergbau (Kohle, Kupfer, Kaolin, Steine + Erden, etc.) gem. ILO-UN-Res.
3.8.5. Definition Sanierungsziele Siedlungsgebiet inkl. Restaurierung Kultur und Geschichte
3.8.5.1. Infrastruktur,
3.8.5.2. Kultur und Sprache
3.8.5.3. Renaturierung der Umwelt und Wasserreservoirs 3.8. in Staatsverträge
B) Ausgestaltung der Zweisprachigkeit in der Lausitz als besondere nationale Europa-Region mit Modellcharakter
4. Fachkräfte Such- und Gewinnungsinitiative im Austausch mit Polen, CZ, SK und Ukraine (Dr. Freytag)
5. definierte Alleinstellungsmerkmale der Region als Anhaltspunkte für die Regionalentwicklung
5.1. dezentrale Bildung als Standortfaktor,
5.2. Zweisprachigkeit
5.3. Kultur als Standortfaktor
6. öffentlich gelebte Zweisprachigkeit
6.1. sichtbar an allen öffentlichen Ausschilderungen (öffentlich und privat)
6.2. Ansagen ÖPNV
6.3. active offer in Behörden
6.4. Einstellungskriterium Zweisprachigkeit
6.5. staatlich finanzierte Übersetzungsdienste für Dokumente der Gesellschaft insgesamt
6.6. Nachweis Sprachkenntnisse mit Kopplung an Steuererleichterungen, Zuschüsse etc.
6.7. Honorarkonsulate der Lausitz – EU, CZ, SK, PL, usw. zur Koordination Austausch und Zusammenarbeit zur Abstimmung inkl. Strukturentwicklung EU-Regionen
6.8. Medien
6.8.1. Radio und Fernsehen 24/7-Programm,
6.8.2. Verlage und Zeitungen täglich und regional 7. und 8. in Staatsverträge
7. internationaler Austausch zur Schaffung europäischer Verbindungen zwischen Regionen und Völkern
7.1. Tandemprojekte
C) administrative Neu-Ordnungen
8. Grundsätze neuer Strukturen als Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Regionalentwicklung
8.1. innere Ordnung der KöR (Zuständigkeiten klären: Sejm – Regierung – Minister) Personen-KöR
8.2. Wirkungsbereich Sejm in Bezug auf Gebiet und Personen
8.2.1. Bekenntnisfreiheit – Definition von Anhaltspunkte als Angebot für Bekenntnis
8.2.2. Siedlungsgebiet – was heißt das/welche Vorteile?!
8.3. Entscheidungshoheiten Sejm für bestimmte Themen und Bereiche
8.4. dauerhafte Budgetierung des Serbski Sejm aus regionalem Steueraufkommen
9. regionaler Nationalfeiertag der Wenden und Sorben
10. Hoheiten, Kompetenzen, Finanzierung
10.1. Kreise des Siedlungsgebiets
10.2. Städte- und Gemeindegliederung
10.3. Stärkung der Dörfer mit UN69/295
10.3.1. Hoheiten zurückübertragen, beginnend mit Kultur- und Bildungsautonomie
10.3.2. Identifikation / Namen in Postadressen
10.4. gemeinsamen regionalen Planungsverband Lausitz mit regionalen Entscheidungskompetenzen (Direktwahl analog „Region Stuttgart“), Bürgerräte
10.5. regionale Volksentscheide Punkt C komplett für Staatsverträge
Maßnahmen zur Durchsetzung der Interessen
1. regelm. Gespräche mit politischen Vertretern und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Region
1.1. Lausitzbeauftragter
1.2. Kreisräte SPN, LDS, OSL, EE und OB Chóśebuz
1.3. Lausitzrunde, Abgeordnete, ZWL, WIR GmbH, usw.
1.4. Abstimmung mit allen aktiven Bürgerinitiativen wie z.B. Bürgerregion, Lausitzer Perspektiven und Dorfbewegung Brandenburg
Anhang
Projektsammlung Regionalentwicklung und Wirtschaft
Implementierung der Dorfbewegung in Sachsen, daraus
– Projekt regionales Dörfertreffen des Siedlungsgebietes mit Schwerpunkt Information über Chan- cen aus ILO 169
Holz-Lehmbau
Gasrucksäcke
trad. Textilhandwerk, Stoffe, Trachten eigene Herstellung
WP-Förderung
H2-Gewinnung für Speicherung/Lastenausgleich etc. Pilotprojekte
Terra Preta
dezentrale Energieversorgung
Induktionsstraßen
PV-Straßen
Eisenabscheidung, -gewinnung
Firmenpool „Zukunft Lausitz“ – wir bilden aus und stellen ein!