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77. Antrag: Sauberes Wasser, in ausreichender Menge, am richtigen Ort

ID: PN-01-0077_2021-05-05_0
Bearbeitungsstand: 12.06.2021 18:36
Titel: Sauberes Wasser, in ausreichender Menge, am richtigen Ort
Antragsstellung: Udo Nikusch
Nummer: 77
Eingereicht am: 2021-05-05
Version: 0
Originalsprache: deutsch
Art: Ordentlicher Antrag
Dafür: 15
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Status: Antrag angenommen
Anmerkungen: Über WhatsApp eingereicht, daher erst verspätet auf die Tagesordnung genommen.

Der Serbski Sejm möge beschließen:

1. Die Bundesregierung und die Landesregierungen in Brandenburg und Sachsen werden aufgefordert, bis 31.12.2023 ein Konzept, mit dem Serbski Sjem abzustimmen und zu beschließen, wie die Wasserrahmenrichtlinie in der Lausitz bis 2027 umgesetzt wird.

2. Am Penkergraben werden in Tschernitz, in der Wiese zwischen Friedrichshainer Straße und Bergstraße 2 Absetzbecken als Pilotprojekt für die Spree-Reinigung bis 31.12.2023 in Betrieb genommen.

3. Bis zum 31.12.2025 sind 12 Naturklärbecken (Variante T4) zwischen Spreetal und Zerre mit mobiler Kieswaschanlage 270.000t/a (3.000 Betriebsstunden, 90t/h) mit Eisenabscheidung und Pelletierung in Betrieb zu nehmen.

4. Die Bundesregierung und die Landesregierungen in Brandenburg und Sachsen werden aufgefordert für sauberes Wasser in ausreichender Menge an der richtigen Stelle zu sorgen . Dazu sind die Wassermengen zu koordinieren,
fehlendes Wasser durch Brunnenbohrungen für Europas größtes Teichgebiet zu gewinnen und die von Vernässung bedrohten 2.500 Wohngebäude trocken zu halten.

Begründung (nicht Teil des Beschlusses):

Entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist in der Spree der gesunde Zustand bis 2027 herzustellen.

Entsprechend der Naturschtzgesetze ist das Einbringen von Stoffen verboten. Mit der Einbringung von Eisen, Flockungsmittel, 24t in 48h, 240.000t Sulfat und bergbautypischen Schwermetallen, wird dagegen verstoßen.

Entsprechend der FFH Richtlinie sind Biotope zu erhalten und zu fördern. Ausreichendes sauberes Wasser wird durch die staatlichen Regelungen zur Flutungszentrale, der Wasserbereitstellung aus Talsperre Bautzen, Quitzdorf,
Limit 20 Mio.qm/a, der Einleitung von „Bergbauwasser“, der Verdampfung von 3qm/s in den Kraftwerken und dem unterirdischen Zustrom von 3qm/s Wasser aus der Speetaler Rinne nicht erreicht.

Im derzeitigen Zustand fehlt saubereres Wasser in FFH Gebieten, Mooren, Teichgebieten der Niederlausitz, Oberlausitz, die Schwarze Elster fällt bei Hoyerswerda trocken,  die Spree fließt zwischen Berlin und Spreewald rückwärts, d.h. Wasser aus der Havel fließt in Richtung Spreewald.