Der Serbski Sejm setzt einen international hochkarätig besetzten Beirat ein, dessen Aufgabe es ist, die inländische Wahrnehmung, Wertschätzung und den Respekt für die kulturellen Leistungen und Bedürfnisse des sorbisch/wendischen Volkes zu verbessern, Kontakte zu hochrangigen Wissenschaftsinstitutionen, Parlamentariern oder Regierungsvertretern und im In- und Ausland, sowie auf EU-Ebene herzustellen, und ferner für die Arbeit des Sejm benötigte, unabhängige Expertisen (z.B. Rechtliche oder historische Stellungnahmen) zu erstellen.
Es wird vorgeschlagen, einen siebenköpfigen, beratenden Beirat zu berufen, der ggf. mit Mehrheitsvotum Empfehlungen geben kann.
Vorgeschlagene Zusammensetzung (orientierend):
• Völkerrechtler·in – D
• Völkerrechtler·in – B
• Kulturwissenschaftler·in / Slawist·in – SK
• Kulturwissenschaftler·in / Slawist·in – CZ, PL oder D
• Europapolitiker·in – z.B. – L
• Europarechtler·in – A
• Minderheitenpolitiker·in – B
Mit der Ansprache und Gewinnung geeigneter Kandidat·innen wird der Rechtsausschuss beauftragt.
Begründung (nicht Teil des Beschlusses):
Die bisherigen staatlichen Reaktionen auf die Etablierung des Serbski Sejm, als entsprechend internationaler Standards und den Verfassungprinzipien der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2018 demokratisch gewählter Volksvertretung der Sorben und Wenden in Deutschland, reichen bisher von Ignorieren, bis zu direkter Ablehnung der Zusammenarbeit durch staatliche Stellen (z.B. bei der Zurückweisung unabhängiger Zuarbeiten für die Erstellung zum „Bericht zur Lage der Sorbischen Volkes“ der sächsischen Staatsregierung).
Gleichzeitig versucht die staatliche Seite durch Gutachten (z.B. Juristischer Dienst des Bundestages), die bestehenden Völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen des Bundes dem sorbisch/wendischen Volk gegenüber auszuhebeln, indem einerseits der (in den Landesverfassungen unzweideutig zuerkannte) Status als Volk ganz allgemein und – insbesondere im Hinblick auf die kürzlich durch die Bundesrepublik erfolgte Ratifizierung der Konvention ILO-169 – der Status als alteinheimisches (lat. „indigenes“) Volk in Bezug auf die Sorben und Wenden bestritten wird.
Laut aktueller Auskunft der sog. „Stiftung für das Sorbische Volk“ im Rahmen der vor kurzen erfolgten Ablehnung einer institutionellen Finanzierung des Serbski Sejm entspricht die Finanzierung einer demokratisch gewählten politischen Vertretung der Sorben und Wenden „nicht der Satzung und auch nicht der Intention der Stifter“ (d.h. der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Länder Brandenburg und Sachsen). Andererseits finanziert die „Stiftung“ die Aktivitäten des Domowina e.V., der sich seinerseits als politische Interessenvertretung der Sorben geriert, und mit staatlicher Finanzierung und Duldung die Arbeit des Serbski Sejm bekämpft. Einen Konflikt mit der „Satzung“ und der „Intention der Stifter“ wird hier von der „Stiftung“ nicht gesehen.
Angesichts der bisher mangelnden staatlichen Bereitschaft, mit der demokratisch gewählten Vertretung des Volkes der Sorben und Wenden konstruktiv zusammenzuarbeiten, erscheint eine verbesserte internationale Wahrnehmung des sorbisch/wendischen Volkes, seiner gewählte Vertretung , und seiner derzeitigen politischen Situation hilfreich, auf staatlicher Seite die erforderliche Verhandlungsbereitschaft über einen neuen Staatsvertrag zur Sicherstellung der verfassungsmäßig garantierten Existenzrechte unseres Volkes zu fördern.