Zur Positionierung und zum Eingang des Serbski sejm in die Dokumente der sog. Kohle-kommission im Rahmen der Feststellungen und Vorschläge zum Strukturwandel in der Lausitz fasst der Serbski sejm folgenden Beschluss:
Nach seiner Konstituierung legte der Serbski sejm sein Selbstverständnis in einem Manifest dar und formulierte seinen Vertretungsanspruch als demokratisch gewählte Volksvertretung der Wenden und Sorben (siehe Anlagen). Dieses Selbstverständnis ist geeignet, eine integrative Wirkung für alle in der Lausitz lebenden Menschen und darüber hinaus zu entfalten. Außerdem kann sich eine demokratisch legitimierte Vertretung des wendischen und sorbischen Volkes mit Klarheit und Gewicht in die Diskussionen über die Entwicklung der Lausitz einbringen. Wir beauftragen Frau Hannelore Wodtke als Mitglied der Kohlekommission, unseren gemeinsamen Antrag in die Verhandlungen einzubringen und für entsprechenden Eingang in die Dokumente der Kommission mit folgendem Wortlaut zu sorgen:
„Im Zusammenhang mit einer dauerhaft enkeltauglichen Entwicklung in der Lausitz, auch vor dem Hintergrund von 136 abgebaggerten vornehmlich wendischen und sorbischen Ortslagen und dem damit in der Mittellausitz verbundenen existentiell vernichtenden Verlust des zweisprachigen Siedlungsgebietes und Naturlebensraumes, der Sprache und Kultur des wendischen und sorbischen Volkes wird dringend empfohlen, den Wenden und Sorben in der Lausitz zur Kompensation der mit dem Bergbau getragenen Lasten, Kompetenzen und Hoheiten im Bezug auf Rettung und Revitalisierung ihrer Sprache und Kultur zu übertragen und mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Es ist absolut notwendig, jegliche weitere Abbaggerung wendischer oder sorbischer Dörfer im besagten Siedlungsraum insgesamt zu unterlassen. Das wendische und sorbische Volk muß den Strukturwandel in der Lausitz unbedingt mitgestalten können.
Der Serbski Sejm hat sich am 17.11.2018 nach erster allgemeiner, geheimer und von inter-nationalen Wahlbeobachtern bestätigt rechtsgültiger Wahl konstituiert und ist somit im Einklang mit den maßgeblichen Grundlagen des internationalen Völkerrechts für die Wahrnehmung dieser Funktion am besten geeignet.
Darüber hinaus ist den Sorben und Wenden in der Lausitz als Volk von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und dem nach den Landesgesetzen von Sachsen und Brandenburg gewährten freien Bekenntnis zur sorbisch/wendischen Nationalität und Anerkennung als autochthones Volk der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu gewähren. Die in diesem Rahmen entstehende Kultur- und Bildungsautonomie für die Wenden und Sorben wird sich insgesamt sehr positiv für die gesamte Region auswirken. Die Vorteile der aktiven Pflege von Zweisprachigkeit und Bikulturalität sind als Standortfaktor international hochgeschätzte Merkmale und stellen vor allem beachtliche soziale Kompetenzen für die Region zur Verfügung. Mit der Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und der hoheitlichen Ausstattung des Parlamentes wird den Bewohnern der Lausitz und ihren historischen Besonderheiten Rechnung getragen und die Basis für eine selbstbestimmte und selbstverantwortliche Zukunft geschaffen, welche nach gewissen Entwicklungen zukünftig frei von äußeren Hilfen sein kann.
Die Kommission empfiehlt den Ländern Sachsen und Brandenburg, sowie der Bundesrepublik unverzüglich in Verhandlungen mit Vertretern des Serbski sejm einzutreten, um die Staatsverträge den neuen Rahmenbedingungen anzupassen und eine selbstbestimmte Entfaltung dieser bisher kaum genutzten Potentiale zu ermöglichen.