Der Serbski Sejm entsendet eine Sorbin/einen Sorben in den Rundfunkrat des MDR. Dazu beauftragt er den Kultur- und Bildungsausschuss mit der Suche nach geeigneten Kandidat·innen und der Vorbereitung der Auswahl, einschließlich Entscheidungsempfehlungen. Dabei sollen sorbische kulturelle Institutionen und die Domowina intensiv einbezogen werden. Die zu entsendende Person sollte über Erfahrung im Medienbereich verfügen und klare medienpolitische Vorstellungen haben.
Ziel für die Findung ist der Mai 2021. Die Entscheidung über die Entsendung fällt der Serbski Sejm nach Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrags. Die Entscheidung soll wenn möglich im Konsens mit der Domowina getroffen werden.
Begründung (nicht Teil des Beschlusses):
Der Rundfunkrat hat eine überwachende und zustimmende Funktion. Er setzt sich aus Vertreter*innen der Regierungen, Parlamente, Kirchen, Verbände, Kammern, Vertretungen und NGOs zusammen. Die Vertreter·innen werden in eigener Verantwortung der Verbände und Körperschaften für eine Amtszeit von 6 Jahren entsendet und können aus wichtigem Grund abberufen werden. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Sind mehrere Körperschaften/Verbände zur Entsendung berechtigt und kommt es zwischen diesen zu keiner Einigung, bestimmt der Rundfunkrat mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder den zur Entsendung berechtigten Verband.
Im Juni 2021 soll die Novellierung des MDR-Rundfunkstaatsvertrags in Kraft treten. Erstmals soll dann ein·e Vertreter·in des sorbischen Volks dem Rundfunkrat angehören.
Die Art und Weise der Umsetzung sorbischer Interessen im MDR hat immense Bedeutung für die Erweiterung der sorbischen Sprachräume. Sie sollte eng mit den kultur- und sprachpolitischen Debatten des sorbischen Volkes verknüpft sein. Die Hoheit über Entsendung und Abberufung der/des sorbischen Vertreter·in liegt deshalb beim Serbski Sejm als demokratisch gewählter Vertretung des wendischen/sorbischen Volkes.