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67. Antrag: Einrichtung eines Petitionsausschusses

ID: PN-01-0067_2020-11-14_0
Bearbeitungsstand: 14.11.2020 17:39
Titel: Einrichtung eines Petitionsausschusses
Antragsstellung: Martin Schneider
Nummer: 67
Eingereicht am: 2020-11-14
Version: 0
Originalsprache: deutsch
Art: Änderungsantrag
Vorangegangener Antrag: 63. Einrichtung eines Petitionsausschusses
Nachfolgender Antrag: 68. Einrichtung eines Petitionsauschusses
Dafür: 0
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Status: Antrag geändert
Anmerkungen: Vom Antragsteller übernommen

Ersetze „Bei Zustimmung aller Ausschussmitglieder zu einer Petition kann diese durch den Ausschuss als Antrag in den Serbski Sejm eingebracht werden.“ durch „Nach formaler Prüfung der Petition wird diese durch den Ausschuss als Antrag in den Serbski Sejm eingebracht.“

Der geänderte Antrag lautet dann:

Der Serbski Sejm richtet einen Petitionsausschuss ein. Der Petitionsausschuss besteht aus mindestens 3 Personen.

Bürger·innen bekommen die Möglichkeit, Petitionen schriftlich, per Email oder über die Webseite des Serbski Sejm einzureichen. Die Formalien dazu werden auf der Webseite bekannt gegeben. Danach erfolgt eine Sichtung durch den Petitionsausschuss. Nach formaler Prüfung der Petition wird diese durch den Ausschuss als Antrag in den Serbski Sejm eingebracht. Die Petent·innen haben das Recht, zu ihrer Petition im Serbski Sejm angehört zu werden.

Der Status jeder Petition wird im Internet veröffentlicht.

Als Ausschussmitglieder werden eingesetzt:

• Hagen Domaška
• Jan Kosyk