Der Serbski Sejm fordert das Cottbuser Schulamt auf, das geltende Gesetz (§5 BbgSchulG) zu befolgen und am Standort Burg die von den Eltern geforderten Realisierung einer wendisch/sorbischen Klasse sicherzustellen. Der Serbski Sejm beauftragt den Bildungsausschuss (vertreten durch Handrj Kluga und Aneta Zahrodnikowa) und Ilona Urbanojc diese Forderung beim Schulamt vorzubringen und weiterzuverfolgen.
§ 5 Brandenburgisches Schulgesetz: Schulen mit niedersorbischsprachigen Angeboten im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
(1) Kindern und Jugendlichen im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden, die oder deren Eltern es wünschen, ist die Möglichkeit zu geben, die niedersorbische Sprache zu erlernen und in festzulegenden Fächern und Jahrgangsstufen in niedersorbischer Sprache unterrichtet zu werden.